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RECHTLICHES

Gewährleistung

1. Allgemeine Bestimmungen
Die NEUROX GmbH ("Verkäufer") gewährleistet, dass die verkauften  Nahrungsergänzungsmittel den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und  zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Material- und Herstellungsfehlern  sind. Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der  Republik Österreich, insbesondere dem Allgemeinen Bürgerlichen  Gesetzbuch (ABGB) und dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

2. Gewährleistungsfrist
(a) Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt eine gesetzliche  Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung der Ware, soweit nicht  anders angegeben.
(b) Aufgrund der Natur von Nahrungsergänzungsmitteln kann die  Gewährleistung nur innerhalb der auf der Verpackung angegebenen  Mindesthaltbarkeitsdauer geltend gemacht werden.
(c) Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung der Ware, sofern nicht anders vereinbart.

3. Mängelanzeige und Abwicklung
(a) Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der  Ware schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind nach deren Entdeckung  innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen.
(b) Zur Geltendmachung der Gewährleistung hat der Kunde den Mangel mit  einer Beschreibung sowie geeigneten Nachweisen (z. B. Fotos) an den  Verkäufer zu übermitteln.
(c) Der Verkäufer prüft die Reklamation und setzt sich mit dem Kunden zur weiteren Abwicklung in Verbindung.

4. Rechte des Kunden bei Mängeln
(a) Der Kunde hat das Recht auf Verbesserung oder Austausch der  mangelhaften Ware, sofern dies möglich ist. Ist eine Verbesserung oder  ein Austausch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten  verbunden, kann der Kunde eine Preisminderung oder Rückabwicklung des  Kaufvertrags verlangen.
(b) Unternehmer haben keinen Anspruch auf Wandlung (Rückabwicklung), sofern der Mangel geringfügig ist.
(c) Falls der Mangel auf unsachgemäße Lagerung, falsche Anwendung oder  nicht bestimmungsgemäße Handhabung zurückzuführen ist, besteht kein  Gewährleistungsanspruch.
(d) Die Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln ist individuell  unterschiedlich und kann nicht garantiert werden. Deshalb besteht keine  Gewährleistung für die vom Kunden erwarteten gesundheitlichen Effekte.

5. Ausschluss der Gewährleistung
(a) Natürlicher Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(b) Keine Gewährleistung besteht für Produkte, die nach Lieferung durch  den Kunden verändert, verarbeitet oder unsachgemäß genutzt wurden.
(c) Verbrauchsmaterialien und verderbliche Waren, insbesondere geöffnete  Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen,  sofern nicht ein Produktionsfehler vorliegt.

6. Haftungsausschluss
(a) Der Verkäufer haftet nicht für gesundheitliche Beschwerden oder  Unverträglichkeiten, die durch die Einnahme der Nahrungsergänzungsmittel  entstehen. Kunden sollten vor der Einnahme einen Arzt oder  Ernährungsberater konsultieren.
(b) Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit  beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden,  entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen, soweit  gesetzlich zulässig.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Gewährleistungsbestimmungen unterliegen dem Recht der Republik  Österreich. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang  mit der Gewährleistung ist Wien, soweit keine zwingenden gesetzlichen  Vorschriften entgegenstehen.

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