RECHTLICHES
Gewährleistung
1. Allgemeine Bestimmungen
Die NEUROX GmbH ("Verkäufer") gewährleistet, dass die verkauften Nahrungsergänzungsmittel den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich, insbesondere dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
2. Gewährleistungsfrist
(a) Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung der Ware, soweit nicht anders angegeben.
(b) Aufgrund der Natur von Nahrungsergänzungsmitteln kann die Gewährleistung nur innerhalb der auf der Verpackung angegebenen Mindesthaltbarkeitsdauer geltend gemacht werden.
(c) Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung der Ware, sofern nicht anders vereinbart.
3. Mängelanzeige und Abwicklung
(a) Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind nach deren Entdeckung innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen.
(b) Zur Geltendmachung der Gewährleistung hat der Kunde den Mangel mit einer Beschreibung sowie geeigneten Nachweisen (z. B. Fotos) an den Verkäufer zu übermitteln.
(c) Der Verkäufer prüft die Reklamation und setzt sich mit dem Kunden zur weiteren Abwicklung in Verbindung.
4. Rechte des Kunden bei Mängeln
(a) Der Kunde hat das Recht auf Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Ware, sofern dies möglich ist. Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann der Kunde eine Preisminderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
(b) Unternehmer haben keinen Anspruch auf Wandlung (Rückabwicklung), sofern der Mangel geringfügig ist.
(c) Falls der Mangel auf unsachgemäße Lagerung, falsche Anwendung oder nicht bestimmungsgemäße Handhabung zurückzuführen ist, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
(d) Die Wirkung von Nahrungsergänzungsmitteln ist individuell unterschiedlich und kann nicht garantiert werden. Deshalb besteht keine Gewährleistung für die vom Kunden erwarteten gesundheitlichen Effekte.
5. Ausschluss der Gewährleistung
(a) Natürlicher Verschleiß und Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(b) Keine Gewährleistung besteht für Produkte, die nach Lieferung durch den Kunden verändert, verarbeitet oder unsachgemäß genutzt wurden.
(c) Verbrauchsmaterialien und verderbliche Waren, insbesondere geöffnete Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht ein Produktionsfehler vorliegt.
6. Haftungsausschluss
(a) Der Verkäufer haftet nicht für gesundheitliche Beschwerden oder Unverträglichkeiten, die durch die Einnahme der Nahrungsergänzungsmittel entstehen. Kunden sollten vor der Einnahme einen Arzt oder Ernährungsberater konsultieren.
(b) Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Gewährleistungsbestimmungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Gewährleistung ist Wien, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.